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Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz

Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4271 Darbellay vom 14.12.2012

Die Schweiz muss weiterhin grosse Anstrengungen unternehmen, damit sie auch in Zukunft gut vor Naturgefahren geschützt ist. Dies zeigt der Bericht Naturgefahren Schweiz, den der Bundesrat heute verabschiedet hat. Der Bericht umschreibt die wesentlichen Massnahmen für den künftigen Umgang mit Naturgefahren. Der Schutz vor diesen Gefahren ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen der Privatwirtschaft und der Bevölkerung.

Naturgefahren Schweiz

Neue zukünftige Herausforderungen für die Schweiz in Bezug auf Naturgefahren sind in naher Zukunft absehbar: Das immer wärmere Klima und die daraus folgenden heftigeren und häufigeren Niederschläge sowie die Siedlungsentwicklung und die immer teurere Infrastruktur (bspw. Verkehrswege) vergrössern die Risiken für Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser. Im Bericht Naturgefahren Schweiz sind darum verschiedene Massnahmenpakete festgehalten, welche die Sicherheit und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz auch künftig gewährleisten sollen.

Zentral für die Massnahmen ist ein umfassendes Risikomanagement - je früher man (grossräumige) Risiken erkennt und vorbeugt, desto kostengünstiger sind die Massnahmen und desto gründlicher können sie geplant werden. Teil dieser Planung ist eine vorausschauende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Es lohnt sich, auch künftig in den Schutz vor Naturgefahren zu investieren und vorhandene Schutzbauten wie Dämme langfristig intakt zu halten.

Gemäss dem Massnahmenpaket Naturgefahren Schweiz müssen die vorhandenen Grundlagen wie etwa die Gefahrenkarten aktualisiert und in der Raumplanung flächendeckend berücksichtigt werden. Dabei müssen auch neue Phänomene wie der Oberflächenabfluss, also Überflutungen aus Oberflächen wie Feldern oder Strassen, auf Karten erfasst werden. Im Bauwesen sollen zudem einheitliche Normen für naturgefahrengerechtes Bauen gelten. Auf diese Weise kann mit relativ kleinem Aufwand die Sicherheit verbessert und ein weiteres Ansteigen der Risiken verhindert werden. Dies gilt insbesondere für die Naturgefahr Erdbeben.

Die Analyse der aktuellen Umsetzung lässt dennoch Handlungsbedarf erkennen. Dabei ergeben sich für die nächsten Jahre klare Schwerpunkte zur Weiterentwicklung:

  • Gefahren- und Risikogrundlagen in die Raumplanung umsetzen – damit die Risikoentwicklung in einem tragbaren Mass erfolgt;
  • Naturgefahrengerechtes Bauen sicherstellen – die Eigenverantwortung der Infrastrukturbetreiber und Gebäudeeigentümer wird gestärkt und die Berücksichtigung von Standards und Normen in den Planungsprozessen verankert;
  • Ereignisbewältigung und Regeneration optimieren – indem alle Massnahmenoptionen aufeinander abgestimmt werden, die Kommunikation unter den Akteurinnen und Akteuren sichergestellt ist und die Organisation und die Ausstattung der Einsatzkräfte optimiert werden;
  • Risikokultur etablieren – weil der Schutz vor Naturgefahren Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt sowie jeden Einzelnen in seinem Lebens- und Wirkungsbereich betrifft;
  • Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung fördern – damit Wissen weiterentwickelt wird, Wissenslücken geschlossen und die Chancen neuer Erkenntnisse und Technologien genutzt werden;

Autoren: BAFU

Quelle: BAFU (2016): Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4271 Darbellay vom 14.12.2012. Bern: Bundesamt für Umwelt BAFU.

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